Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Die Haftpflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Da jedoch die Betriebe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss mehr differenziert werden. Eine Arztpraxis steht vor anderen Herausforderungen als ein Gastronomiebetrieb. Ein Rechtsanwalt hat andere Haftpflichtrisiken wie z.B. das Baugewerbe.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschaden und die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (gem. Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige Haftung), wenn diese Produkte ohne weitere Verarbeitung (z. B. in Speisen) direkt weitervertrieben werden. Dann sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert wurden oder die Lieferung veranlasst wurde (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Lieferung oder „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei den meisten Heilberufen besser bekannt als "Berufshaftpflichtversicherung", ist die Wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden, der im Heilbereich tätig ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten gegenüber, zugefügt werden.
Darüber hinaus überprüft die Versicherung einen eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun"), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Personenschäden sind bei Heilberufen die teuersten Schäden. Erhöht wird das Risiko durch die weitere Entwicklung bei uns in Deutschland. Steigende Haftungsverschärfungen, der Trend zu einer weiter zunehmenden Klagebereitschaft der Patienten und eine Rechtsprechung, die sich immer mehr in Richtung Patient orientiert.
Deshalb ist es unerlässlich, sich genau mit der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe zu beschäftigen, denn nur so erhalten Sie die erforderliche Sicherheit.
Haftungsrisiken für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, also Freiberufler. Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundene Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn diesen Experten ein Fehler unterläuft?
Bsp: Fahrlässiger Steuerberater
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater, die Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise fehlerhaft heraus.
Hier geht es zu Vermögensschadenhaftpflicht.
Sie als Experte Ihres Faches überzeugen mit professionellen Sachverstand, treffen wichtige Entscheidungen für Ihre Kunden und beraten diese vollumfänglich.
Doch gerade dieses hohe Maß an Verantwortung birgt auch große Gefahren. Denn Ihre Auskünfte, Empfehlungen und Entscheidungen sind folgenreich und manche auch nicht mehr revidierbar. Was passiert, wenn Ihnen als Fachmann ein Fehler unterläuft?
Hier geht es zu Vermögensschadenhaftpflicht.
Die verschiedenen Berufsbilder der "Kulturberufe" mit den jeweils sehr eigene Risiken, sind besonders zu beachten. In diesem Feld ist die Anzahl der möglichen Versicherer auch sehr eigeschränkt. Daher ist es unerlässlich sich in diesem Fall über unser Kontaktformular oder direkt telefonisch an uns zu wenden, um die genauen Details Ihrer Tätigkeit zu besprechen.
Beispiele für Kulturberufe:
Journalisten/Autoren:
Sie berichten in Ihrem Blog oder Zeitung kritisch oder auch fehlerhaft über eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Organisation und werden daraufhin auf Schadenersatz verklagt - die Verteidigung vor Gericht übernimmt Ihre spezielle Berufshaftpflichtversicherung.
Oder Sie verletzen versehentlich das Urheberrecht weil Sie das Copyright einer Bildquelle nicht korrekt oder gar nicht angeben haben.
So unterschiedlich Bauvorhaben sein können, so unterschiedlich sind auch die Haftungsrisiken, die auf die am Bau beteiligten Personen zukommen können. Eine individuelle und bedarfsgerechte Absicherung ist hier besonders wichtig. Ein Bauunternehmer mag beispielsweise andere Anforderungen an seine Versicherungen stellen, als ein Heizungsinstallateur. Gerne ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf und finden Lösungen, mit denen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen ausreichend absichern können.
UNACHTSAMKEIT Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
MONTAGEFEHLER Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
VERKEHRSSICHERHEITSPFLICHT Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.
FABRIKATIONSFEHLER
In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab.
Die Praktikantin Annika bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelangt in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadensersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen – wie Magenschmerzen – litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.